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Zukunft der Kfz-GVO: EU-Kommission veröffentlicht Entwurf


Die aktuelle Kfz-GVO (EG) Nr. 1400/2002 ist noch bis Mai 2010 eine sichere rechtliche Leitplanke für den Kfz-Teile- und Servicemarkt

Die EU-Kommission in Brüssel hat am 21. Dezember 2009 den Entwurf für eine Verordnung vorgelegt, die die bestehenden Regelungen der Kfz-GVO (EG) Nr. 1400/2002, welche im Mai ausläuft, im Aftermarket ersetzen soll. Die aktuelle Kfz-GVO trifft Regelungen für den Vertrieb von Neuwagen, Ersatzteilen sowie den Kfz-Servicemarkt in Europa. Der vorliegende Entwurf kombiniert, wie im Vorfeld von der EU-Kommission bereits angedeutet, eine sektor-spezifische Gruppenfreistellungsverordnung mit sektor-spezifischen Leitlinien für den Kfz-Aftermarket, die insbesondere den Zugang zu Ersatzteilen, technischen Informationen der Fahrzeughersteller sowie Fragen zu Garantiebedingungen regeln. Der Vertrieb von Neufahrzeugen soll nach dreijähriger Übergangsfrist der so genannten Schirm-GVO unterfallen.

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