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Fahrzeugvernetzung

Automobilhersteller dürfen nicht allein über zukünftige digitale Geschäftsmodelle entscheiden. Unabhängige Akteure des Kfz-Aftermarkets müssen gleichberechtige Zugangsmöglichkeiten zu allen im Fahrzeug vorhandenen bzw. generierten Daten und Funktionen erhalten, die auch Automobilherstellern zur Verfügung stehen. Es muss sichergestellt sein, dass Endkunden freie Wahl bei der Auswahl ihrer Dienstleister haben.

 

Erste Schritte in Richtung Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten hat der europäische Gesetzgeber im Jahre 2023 mit der Verabschiedung des Data Act vorgenommen, welcher eine branchenübergreifende, allgemeine Regelung darstellt. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) e.V. begrüßt die Grundsätze und Ziele des Data Act, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung des B2B-Datenaustauschs. Wir teilen die Einschätzung, dass gegenwärtig der Fahrzeughersteller die ausschließliche Kontrolle über die von ihren Produkten erzeugten Daten ausüben und dadurch den Markteintritt und den Wettbewerb mit konkurrierenden Akteuren im Sekundärmarkt behindern können. Die Fahrzeughersteller besitzen außerdem eine Doppelrolle als Dateninhaber/Datenmonopolist für den markenspezifischen Anschlussmarkt und als Wettbewerber Dritter, die Datenzugang beantragen. Angesichts dieser Doppelrolle bleibt die durch den Data Act geforderte Kontrolle des Endnutzers über seine Daten in der Praxis begrenzt, während dem Fahrzeughersteller ein institutionalisierter Wettbewerbsvorteil bei der Datennutzung gewährt wird.

 

Die Prinzipien des Data Act können jedoch einen soliden Rahmen bilden, der durch spezifische Rechtsvorschriften für den Automobilsektor und dessen Sekundärmarkt ergänzt wird. Der Data Act soll als horizontales Rechtsinstrument die Erfordernisse einer Vielzahl von Marktsegmenten abdecken. Im hochkomplexen Automobilsektor sind jedoch spezifischere rechtliche Bestimmungen erforderlich, um die im Data Act verankerten Prinzipien durchzusetzen und die nötige Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dabei geht es für den Kfz-Ersatzteilemarkt um konkrete rechtliche und technische Maßnahmen zum Zugang zu Echtzeit-Fahrzeugdaten, Funktionen und Ressourcen sowie der Mensch-Maschine-Schnittstelle zur bidirektionalen Kommunikation mit dem Fahrer. Derzeit bestehen Rechtsunsicherheit und ein hohes Risiko von Rechtsstreitigkeiten.  Serviceanbieter des freien Marktes sind zudem dringend auf Zugang zu den Informationen, Tools und Ressourcen angewiesen, die für die Entwicklung konkurrierender Dienstleistungen erforderlich sind. Im Rahmen des Data Act-Ansatzes können Diensteanbieter allenfalls einen Anspruch auf Datenzugang ableiten. Serviceanbieter im freien Markt müssen jedoch im Voraus wissen und testen können, welche Daten und Funktionen grundsätzlich verfügbar sind. Nur so ist es unabhängigen Diensteanbietern möglich, konkurrierende digitale Dienste zu entwickeln und Verbrauchern anzubieten. Sektorspezifische Rechtsvorschriften sollten eine entsprechende Regelung enthalten.

 

Durch bereits heute in Fahrzeugen vorhandene Ressourcen ist die direkte Verarbeitung der Daten im vernetzen Fahrzeug durch eine Sichere On-Board Telematik-Plattform (S-OTP) technisch und wettbewerbsgerecht umsetzbar. Das Konzept der Sicheren On-Board Telematik-Plattform (S-OTP) bedarf keiner zusätzlichen Hardware. Die S-OTP setzt sich aus einer Summe von Basisdiensten im Fahrzeug (z.B. Rechenleistung, Speicherplatz, Schnittstellen zu Aktuatoren, Sensorik (Daten), den Schnittstellen zum Fahrer (Fahrzeugdisplay und Bedienelemente) sowie einem klaren Zugangs- und Berechtigungskonzept für eine transparente und sichere Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten und -funktionen zusammen. Das Konzept ermöglicht den wettbewerbssichernden Zugang zu Daten und Funktionen des vernetzten Fahrzeuges – und das bei höchstmöglicher technischer Sicherheit.

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GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Gothaer Straße 17
40880 Ratingen

Telefon:+49 (0)21 02/ 770 77-0
Telefax:+49 (0)21 02/ 770 77-17
E-Mail:info@gva.de
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