Name | cookieconsent-media |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Externe-Medien Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-necessary |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-statistics |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Statistik Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | gvaPopup |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für das Popup auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | PHPSESSID |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | muxData |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Dieses Cookie wird in Verbindung mit einem Videoplayer verwendet. Wenn der Besucher beim Anzeigen von Videoinhalten unterbrochen wird, merkt sich das Cookie, wo das Video gestartet werden soll, wenn der Besucher das Video erneut lädt. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | player |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Speichert die Voreinstellungen des Benutzers beim Abspielen eingebetteter Videos von Vimeo. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | vuid |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Vimeo verwendet wird. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _ga |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gat |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gid |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Am 29. Mai veröffentlichte die EU-Kommission den Zwischenbericht zur
Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) Nr. 1400/2002/EG. Darin zieht die
Kommission eine positive Wirkungsbilanz der geltenden Verordnung und lässt die
endgültige Entscheidung darüber, ob es eine Neuauflage geben wird oder nicht,
bewusst offen. Die Kommission fordert beteiligte Kreise dazu auf,
Stellungnahmen zu den Ergebnissen des Berichts abzugeben.
Der GVA tritt dafür ein, dass der bestehende Wettbewerb durch die Beibehaltung
sektor-spezifischer Regeln bei der Distribution von neuen Kraftfahrzeugen,
Ersatzteilen, Werkzeugen und Reparaturleistungen auch nach 2010 erhalten
bleibt. Es wäre für alle Akteure des Aftermarkets und für die Verbraucher abträglich,
Regelungen zu entfernen, die Rechtssicherheit bedeuten und die bisher einen
Rahmen für effektiven Wettbewerb im Automobil-Sektor geschaffen haben. Weder
die zeitgleich mit der Kfz-GVO auslaufende Schirm-GVO noch der EG-Vertrag (Art.
81 f.) können dies ausreichend gewährleisten.
Darüber hinaus benötigen die freien Teile-Händler Zugang zu technischen Informationen,
die mit dem auszutauschenden Teil mitgeliefert werden müssen. Ohne die Kfz-GVO
wäre dieser Zugang ungesichert, da die neue Euro 5/6-Verordnung Nr.
715/2007/EG, die im September 2009 in Kraft tritt, nur für neu typgeprüfte Fahrzeuge
gilt und deshalb die Lücke zum bestehenden Fahrzeugbestand nicht schließen
kann.
Der GVA wird sich deshalb mit seinen Verbündeten weiterhin für eine Erneuerung der
Kfz-GVO einsetzen bzw. ihre Grundsätze in einer neuen sektor-spezifischen
Gesetzgebung einfordern.