Das EU-Parlament hat am 10.09.2025 mit großer Mehrheit die Vereinfachung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) verabschiedet.
90 % der Importeure, vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatpersonen, werden künftig von den CBAM-Vorschriften ausgenommen, da ein neuer De-minimis-Massenwert von 50 Tonnen pro Importeur und Jahr eingeführt wird.
Die Klimaziele bleiben unverändert, da weiterhin 99 % der CO2-Emissionen aus Importen von Eisen, Stahl, Aluminium, Zement und Düngemitteln erfasst werden; Schutzmaßnahmen und verschärfte Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung sind vorgesehen.
Die Verfahren für Importe, die unter die CBAM-Vorschriften fallen, werden vereinfacht (Genehmigung, Emissionsberechnung, Überprüfung, finanzielle Haftung).
Die Änderungen sind Teil des Omnibus-I-Vereinfachungspakets vom 26.02.2025 und sollen den Verwaltungsaufwand senken.
Der Text muss noch offiziell vom Minister-Rat gebilligt werden und tritt drei Tage nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft; Anfang 2026 prüft die Kommission eine mögliche Ausweitung des CBAM.
Der GVA, der sich über den BGA für eine Abschaffung überbordender Bürokratie einsetzt, begrüßt diesen Schritt und hofft auf weitere, effektive Umsetzungen im Rahmen des Omnibus-Pakets.