Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs wird in der Nacht vom 26. September 2019 auf den 27. September 2019 in Erster Lesung im Bundestag behandelt. Die darin enthaltene Reparaturklausel (§ 40a DesignG-E) wird jedoch aufgrund eines geplanten Bestandsschutzes (§ 73 Abs. 2 DesignG-E) für bestehende Designschutzrechte für Jahrzehnte wirkungslos bleiben. Das konterkariert jedoch das Ziel des Gesetzes, den Wettbewerb zu stärken und ist aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht zwingend erforderlich.
Im Auftrag des GVA hat Prof. Dr. Foroud Shirvani, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn, in seinem Gutachten „Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkung bestehender Designrechte bei der Einführung der Reparaturklausel“ die Gebotenheit und Möglichkeit einer verfassungskonformen Anpassung des Bestandsschutzes geprüft. Mit dem Ergebnis, dass das Ziel des Gesetzes nur dann sinnvollerweise erreicht werden kann, wenn der Zeitraum des Bestandsschutz deutlich reduziert wird – z.B. auf acht Jahre, mit der Folge, dass ab dem 1.1.2028 alle sichtbaren Kfz-Ersatzteile in Deutschland von der Reparaturklausel erfasst werden.
Das Gutachten von Prof. Shirvani ist hier abrufbar.
Die Stellungnahme des GVA zu dem Regierungsentwurf kann hier heruntergeladen werden.