Erneuter Sieg des GVA vor Gericht

Der GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.) ist gemeinsam mit ADPA (europäischer Verband der Anbieter technischer Informationen) gerichtlich gegen unzulässige Vertragsbedingungen des Fahrzeugherstellers BMW vorgegangen. Die Verbände haben diesen wichtigen Rechtsstreit für den freien Markt gegen den Fahrzeughersteller überwiegend gewonnen. Das Landgericht München gab am 27. Juni 2025 drei von vier Anträgen von ADPA und GVA statt und untersagte BMW u.a. Gebühren pro Abfrage für fahrzeugbezogene Informationen zu erheben, ohne zugleich eine zeitbasierte Gebühr anzubieten. Das Gericht stellte zu einem weiteren Antrag ebenfalls fest, dass die Gebührenregelungen von BMW, wie von den klagenden Verbänden angemahnt, gegen das Typgenehmigungsrecht verstoßen und gab der Klage auch insoweit statt. Damit gab das Gericht den Klageanträgen der Verbände gegen BMW weitgehend statt. Angesichts der komplexen Fahrzeugtechnik sind technische Informationen essenziell für Reparatur und Wartung. Der Zugang muss gesichert und fair sein. „Es darf keine Monopole geben. Es geht um Millionen von Autofahrern. Der freie Wettbewerb wird durch das Urteil gestärkt und weiter von uns verteidigt.“, bewertet GVA-Präsident Thomas Vollmar das Urteil.

Das könnte Sie auch interessieren

×