EuGH-Urteil im Verfahren GVA gegen die KIA Motors Corporation

Der GVA bedauert, dass seine Auslegung der „Euro 5/6“-Verordnung bezüglich der Bereitstellung von Wartungs- und Reparaturinformationen für unabhängige Marktteilnehmer offenbar nicht vom Europäischen Gerichtshof geteilt wird. Ein positives Urteil wie es vorinstanzlich das Landgericht Frankfurt in der Sache gefällt hatte, hätte den Wettbewerb im Kfz-Ersatzteilmarkt im Interesse der Verbraucher gestärkt. Der GVA wird das Urteil noch genauer analysieren.

Link zum Urteil.

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