EuGH-Urteil zu Fahrzeugreparatur- und -Wartungsinformationen

Mit seiner heutigen Entscheidung stellt der Europäische Gerichtshofs (EuGH) klar, dass die für den Zugang zu Wartungs- und Reparaturinformationen wichtigen Artikel der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 auch für Fahrzeugmodelle gelten, die vor dem 1. September 2020 unter der Euro 5/6 Verordnung typgenehmigt wurden. Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu reparaturrelevanten Daten also auch für diese Fahrzeuge gewähren. Das Ausgangsverfahren vor dem LG Köln führen die Verbände ADPA und GVA. Das LG hatte dem EuGH Fragen zur Auslegung der Verordnung vorgelegt. Dabei geht es um die Gebühren, die ein Fahrzeughersteller für die Bereitstellung der technischen Informationen verlangen darf, sowie um den Geltungsbereich der Verordnung. „Die heutige Entscheidung ist im Hinblick auf den Geltungsbereich der Verordnung aus Sicht des GVA ein sehr gutes Ergebnis für den gesamten europäischen Kfz-Aftermarket und ein wichtiger Etappensieg gegen Datenprotektionismus“ bewertet GVA-Präsident Thomas Vollmar das Urteil. „ADPA und GVA haben eine wichtige Schlacht für die Branche geschlagen. Es geht um technische Informationen für weit über 30 Mio. Fahrzeuge allein in Deutschland.“ Link zum Urteil: EUR-Lex – 62021CN0390 – EN – EUR-Lex (europa.eu)

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