Der Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 sieht weitreichende Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens bis zum 10. Januar 2021 vor. Davon ist auch der Handel betroffen. Im Einzelhandel müssen einige Bereiche schließen, der Großhandel bleibt offen. Die genauen Regelungen finden Sie unter Punkt 5 im Bund-Länder-Beschluss und in den einzelnen Verordnungen der Bundesländer.