Die Monopolkommission hat in ihrem am 9. Juli 2026 veröffentlichten Gutachten eine wettbewerbsorientierte Wirtschaftspolitik auch bei digitalen Geschäftsmodellen angemahnt. Dabei geht die Monopolkommission u.a. auf die konsequente Durchsetzung und weitere Anpassung des Digital Market Acts ein. Es müssen demnach u.a. „offene und bestreitbare Märkte gesichert sowie Abschottungstendenzen (…) und exklusive Zugänge (…) begrenzt werden.“ Dem schließt sich der GVA als Stimme des freien Marktes vorbehaltlos an. Übertragen auf den Automotive Aftermarket leitet sich daraus eine faire und wettbewerbssichernde Regulierung beim Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten ab. Diese muss einen diskriminierungsfreien Zugang auch für den freien Markt beinhalten. Nur so können die Millionen Autofahrer in der Europäischen Union auch in Zukunft von ihrer Wahlfreiheit und somit bezahlbarer individueller Mobilität profitieren.
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