Seit dem 1. Juni 2010 gilt für den Kfz-Aftermarket in Europa die sogenannte Aftermarket-GVO. Die Aftermarket-GVO und die begleitenden Regelungen sichern den fairen Wettbewerb im Aftermarket. Der GVA setzt sich dafür ein, dass dieser wettbewerbspolitische Rechtsrahmen verlängert und an den technologischen Fortschritt angepasst wird.
Warum ist dieses Regelwerk so wichtig für fairen Wettbewerb? Im Neuwagenvertrieb können die Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen unterschiedlichen Modellen verschiedener Fahrzeughersteller wählen. Im Ersatzteilvertrieb ist die Situation eine andere. Ohne den freien Markt, der mit dem Vertriebsnetz der Fahrzeughersteller konkurriert, gäbe es beim Ersatzteilvertrieb Marktversagen – der Markt würde sich nicht durch Angebot und Nachfrage regeln. Ohne Wettbewerb hätte der Autofahrer keine Wahl bei Ersatzteilen und Reparaturen und müsste höhere Preise in Kauf nehmen. Bei ca. 50 Millionen zugelassenen Kraftfahrzeugen allein in Deutschland, die regelmäßig gewartet und repariert werden müssen, ist die Kfz-Aftermarket-GVO kein Nischenthema, sondern sichert die Wahlfreiheit von Millionen Menschen. Diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft gegeben sein. Der GVA tritt ein für eine Verlängerung der Aftermarket-GVO unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts.
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