
Der GVA hat sich mit einer Stellungnahme an die EU-Kommission zum Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt zur Änderung von Anhang X der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 eingebracht. Dabei hat der GVA klar herausgestellt, dass der Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen von Kraftfahrzeugen diskriminierungsfrei sowie rechts- und zukunftssicher ausgestaltet werden muss. Zudem müssen Kfz-Ersatzteile des freien Marktes nach transparenten Kriterien in die Cybersicherheits-Architektur eines Fahrzeuges integriert sowie zum Funktionieren gebracht werden können. Dementsprechend darf es, wie im Vorschlag der EU-Kommission vorgesehen, keine Autorisierung von Ersatzteilen durch Fahrzeughersteller in der Form geben, dass sie das Potential haben den Wettbewerb zu schwächen und Monopolisierung zu fördern. Das würde zu Lasten der Millionen Autofahrer gehen, denn Monopole führen zu schlechterem Angebot und steigenden Preisen. Es braucht präzise und transparente Kriterien, um eine wettbewerbsschädigende Grauzone zu verhindern. Fahrzeugersatzteile müssen heutzutage i.d.R. am Fahrzeug angemeldet, angelernt und codiert/decodiert werden. Die Teile müssen also technisch passen und den Spezifikationen der Fahrzeughersteller entsprechen. Eine zusätzliche Autorisierung durch Fahrzeughersteller kann daher allenfalls in einer transparenten, für alle Marktakteure gleichen und gleichermaßen erfüllbaren Art und Weise erfolgen. Die Typgenehmigungsverordnung sieht bisher aus guten Gründen keine Zulassung von Ersatzteilen durch den Fahrzeughersteller vor. Das muss im Grundsatz so bleiben, sonst widerspräche die EU-Kommission ihrem eigenen Ziel, den Wettbewerb bei Kfz-Ersatzteilen zu fördern, da Fahrzeughersteller Wettbewerber auf dem Kfz-Ersatzteilemarkt kontrollieren könnten.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.