Wichtige Fortschritte beim Kfz-Datenzugang aber kein Zurücklehnen in Sachen IAM-Kfz-Teile

Statement des GVA-Präsidenten

Mit der nun abgeschlossenen Überarbeitung von Anhang X der europäischen Typgenehmigungsverordnung sind nach jahrelangem Engagement des Kfz-IAM wichtige Verbesserungen rund um den Zugang zu Fahrzeugdaten und damit faire Wettbewerbsbedingungen sowie bezahlbare Mobilität erreicht worden. Die rasante Entwicklung zum Software Defined Vehicle macht Kraftfahrzeuge immer komplexer und immer digitaler. Fairer Wettbewerb steht zunehmend unter Druck. Der rechtliche Rahmen muss jetzt und in Zukunft diskriminierungsfreies Warten und Reparieren durch markenunabhängige Akteure sicherstellen. Dafür wurden nun entscheidende Weichenstellungen mit der Überarbeitung von Anhang X im Bereich Reparatur- und Wartungsinformation (RMI)/On-Board-Diagnosedaten (OBD) vorgenommen.

Aus Sicht des freien Kfz-Teilehandels jedoch ist das Ziel noch nicht erreicht. In Bezug Kfz-Ersatzteile des freien Marktes (IAM), genauer: in der Passage zur Autorisierung von Kfz-Ersatzteilen in Anhang X, muss dringend nachgearbeitet und nachgeschärft werden. Prozesse und Regelungen zu Berechtigungen rund um dort genannte Autorisierung sind hier bisher nicht beschrieben. Dies bewertet der GVA als in hohem Maße problematisch. Es droht die Gefahr, dass IAM-Kfz-Teile zukünftig gar nicht mehr hergestellt und vertrieben werden können.

Eine Autorisierung von Ersatzteilen durch den Fahrzeughersteller sieht die Typgenehmigungsverordnung bisher aus sehr guten wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht vor. Daran darf sich nichts ändern.

Insofern sind weitere Hausaufgaben zu IAM-Teilen zu erledigen, sei es in einer weiteren Überarbeitung von Anhang X oder im Wege einer Überarbeitung der Kernverordnung zur Typgenehmigung selbst. Hier steht 2026 ohnehin die Vorlage eines Bewertungsberichts über das Funktionieren der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 an.

Das OBD-Forum begrüßen wir. Grundsätzliche Fragen, wie die Sicherstellung der Versorgung von Autofahrerinnen und Autofahrern mit IAM-Kfz-Ersatzteilen zu marktbestimmten Preisen, müssen jedoch in der Verordnung geregelt werden.

Der EU-Gesetzgeber muss hier somit am Ball bleiben und darf sich jetzt nicht zurücklehnen.

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