Als Kläger des Ausgangsverfahrens begrüßt der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) die heutigen Klarstellungen des EuGH im Verfahren C-319/22. „Sie werden im Sinne des Verbrauchers für mehr Wettbewerb auf dem Kfz-Anschlussmarkt sorgen“, so Thomas Vollmar, Präsident des GVA.
Insbesondere durch die nun bestätigte Pflicht der Fahrzeughersteller, ihre Fahrgestellnummern (VIN) zur Verfügung zu stellen, werden nun auch auf dem freien Markt passende Ersatzteile und technische Informationen jeweils für das konkrete Fahrzeug über die Eingabe der Fahrgestellnummern schnell und präzise auffindbar sein. „Es ist erfreulich, dass mit der heutigen Entscheidung des EuGH endlich das Argument der Hersteller vom Tisch ist, sie dürften die gesetzlich geforderte Herausgabe der Fahrgestellnummern aus Datenschutzgründen verweigern“, so Dirk Scharmer, Geschäftsführer des GVA.
Diese Klarstellung war überfällig, um den Wettbewerb auf den Märkten für Teile und Service in der Europäischen Union zu stärken. Dies gilt auch für die heute vom EuGH getroffenen Feststellungen zur Erleichterung des Zugangs zu den technischen Informationen der Hersteller. Seit heute ist endgültig klar, dass die Fahrzeughersteller technische Informationen in einem Format bereitstellen müssen, das zur elektronischen Weiterverarbeitung vorgesehen ist. Das gilt nicht nur für Ersatzteilinformationen, sondern für sämtliche Reparatur- und Wartungsinformationen. Die Position mancher Fahrzeughersteller wie im Ausgangsverfahren, dass auch z.B. ein als PDF speicherbarer Screenshot ein geeignetes Format darstelle, ist damit nicht haltbar. Zwar hat der EuGH betont, dass der Zugang zu den Informationen nicht zwingend über eine automatisierte Datenbankschnittstelle mit der Möglichkeit maschinengesteuerter Suchanfragen vorgehalten werden muss. Fahrzeughersteller müssen aber nach der heutigen Entscheidung eine geeignete Datenbank vorhalten, die unabhängige Anbieter sowohl über die VIN als auch über andere Kriterien nach den benötigten Informationen durchsuchen können.
„Wir gehen davon aus, dass sich die Hersteller sofort an diese Vorgaben des EuGH halten werden und längst entsprechend vorbereitet sind“, so Vollmar. „Diese Erleichterung des Zugangs zu den wichtigen technischen Informationen wird es unabhängigen Anbietern ermöglichen, besser auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren. Dies wird dazu beitragen, Auswahl und Qualität der Angebote im Sinne der Verbraucher zu erhöhen“. Dirk Scharmer hebt hervor: „Wir werden als GVA das weitere Marktverhalten der Fahrzeughersteller genau beobachten, denn eine Umstellungsfrist gibt es nicht“.