Wichtiger Sieg für den freien Markt

Das erfreuliche Berufungsurteil in Sachen Carglass/ATU gegen FCA (Stellantis) ist in aller Munde. Seine Wirkung betrifft aber nicht nur den Hersteller Stellantis.

Der GVA hat mit Unterstützung durch Osborne Clarke die Feststellungen des EuGH im Urteil vom Oktober 2023 vielmehr umfangreich aufgegriffen und, soweit erforderlich, gerichtliche Verfahren gegen andere betroffene Hersteller eingeleitet. Ziel war, dem Carglass/ATU-Urteil des EuGH in der Praxis zu größtmöglicher Wirkung zum Nutzen des freien Marktes zu verhelfen. Es geht zugleich um ein wichtiges Signal an die Hersteller, dass der freie Markt seine Rechtsansprüche von nun an auf breiter Front notfalls auch gerichtlich durchsetzen wird.

Hierzu hat der GVA eine Allianz aus Handel, Industrie, Publishern und Dritten auf die Beine gestellt, die die notwendigen finanziellen Mittel bereitstellen, um geltendes Recht zum Schutz des Wettbewerbs gerichtlich durchzusetzen. Insofern ist das Carglass/ATU-Urteil des OLG Köln ein wichtiger Baustein, der diese „Enforcement“-Aktivitäten des GVA unterstützt.

Im Kern geht es immer um den diskriminierungsfreien und ungehinderten Zugang zu technischen Informationen und zum OBD Port der Fahrzeuge, um im Rahmen von Wartung und Reparatur die Diagnose zu ermöglichen. Den Zugang zum OBD Port schränken bei weitem nicht alle Hersteller ein. Schon deshalb verfängt der Einwand der Hersteller nicht, anders lasse sich die Fahrzeugsicherheit nicht gewährleisteten. Vielmehr wird durch Beschränkungen beim Zugang zum OBD-Port (wie bspw. Secure-Gateways) die Arbeit freier Werkstäten unrechtmäßig und wettbewerbswidrig erschwert.

Aktuell laufen entsprechende gerichtliche Auseinandersetzungen des GVA gegen Alfa Romeo, Renault, Mercedes, BMW und Hyundai. In allen Fällen waren im Vorfeld einstweilige Verfügungen ergangen. Mit dem Carglass/ATU-Urteil bestätigt das OLG Köln nun die Auslegung des EuGH und mittelbar auch diese einstweiligen Verfügungen. Es lässt wegen der rechtlichen Klarheit keine Revision zu. Auch Umstellungsfristen wurden Stellantis nicht zugebilligt. Das macht das Carglass/ATU-Urteil zu einer wegweisenden Entscheidung und zementiert die Ansprüche des IAM.

Ein solcher Rückenwind durch klare gerichtliche Entscheidungen eröffnet dem GVA und seinen Mitstreitern zugleich Optionen, die OEMs an den Verhandlungstisch zu bringen. Der GVA sieht sich insbesondere bestätigt, dass sich nur durch gemeinsames Vorgehen eine erfolgreiche Zukunft gestalten lässt. Die Herausforderungen, gleich ob technologisch, gesellschaftlich oder durch internationalen Wettbewerb bedingt, lassen sich nur so erfolgreich lösen.

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