Ratingen 04. Juni 2025 Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. hat sich an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission beteiligt und sich für eine Fortsetzung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung bei zusätzlicher Integration des technischen Fortschritts in die Verordnung ausgesprochen. Dies ist unerlässlich für die künftige Wahlfreiheit von Millionen Autofahrern bei Kfz-Reparatur und Service.
Fortbestand vonnöten
Die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung ist einer der wichtigsten Rechtsakte für den freien Automotive Aftermarket. Die sog. „Aftermarket-GVO“ gilt in ihrer jetzigen Form noch bis zum 31. Mai 2028. Mit der Verlängerung der Verordnung vor zwei Jahren hat der EU-Verordnungsgeber eine wichtige Forderung des GVA, der FIGIEFA (europäischer Dachverband der freien Kfz-Teilehändler) und weiterer Akteure des freien Marktes, aufgegriffen. Damit bleiben die Kernbestimmungen des branchenspezifischen Kartellrechts in Kraft. Aus Sicht des GVA hat es seit dem 1. Juni 2023 (Zeitpunkt der letzten Verlängerung) keine grundlegende Veränderung des Marktgeschehens gegeben. Kraftfahrzeuge bleiben langlebige, kostenintensive und komplexe Güter, die der Wartung und Reparatur bedürfen. Auf diesem Markt muss es eine regulierende Verordnung geben. „Nachhaltige und bezahlbare Mobilität erfordern, dass Wartung und Reparatur zu wettbewerbskontrollierten Preisen flächendeckend verfügbar sind. Unsere Mitglieder stehen auch weiter dafür ein, bezahlbare individuelle Mobilität zu sichern.“, bekräftigt GVA-Präsident Thomas Vollmar. Die Beweggründe der Europäischen Kommission sich in der Vergangenheit für eine Fortsetzung entschieden zu haben, bleiben bestehen.
Anpassung beim technischen Fortschritt
Vor zwei Jahren hat die Europäische Kommission den technischen Fortschritt in den begleitenden Leitlinien berücksichtigt. Das ist vom GVA begrüßt worden, aber nicht ausreichend. Die Leitlinien sind im Gegensatz zur Verordnung selbst rechtlich nicht bindend. „Der technische Fortschritt und der Zugang zu Fahrzeugdaten lassen neue Monopole entstehen, wenn der Gesetzgeber keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreift“, befürchtet der GVA-Präsident und schlägt vor: „Für den Wettbewerb außerordentlich wichtigen Zugang zu Fahrzeugdaten, -funktionen und -ressourcen braucht es eine Aufnahme des technischen Fortschritts in die Verordnung.“
Fazit
Damit Millionen Autofahrer auch in Zukunft von wettbewerbskontrollierten Preisen und ihrer Wahlfreiheit bei Kfz-Reparatur und Wartung profitieren, braucht es eine Fortsetzung der Verordnung mit Integration des technischen Fortschritts.