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GVA-Jahresmitgliederversammlung und Kongress 2011

JMV und Kongress 2011


Das GVA-Präsidium unter dem Vorsitz von Hartmut Röhl wurde im Amt bestätigt

Am 24./25. Oktober fand in Hannover die Jahresmitgliederversammlung 2011 des GVA statt. Wie gewohnt versammelten sich zahlreiche Top-Entscheider der Branche, um sich das zweitägige „Klassentreffen“ des Kfz-Aftermarket nicht entgehen zu lassen.
Neben den interessanten Agenden von Jahresmitgliederversammlung und Kongress bot das Jahrestreffen für die Vertreter aus Teilehandel und Teileindustrie natürlich auch zahlreiche Möglichkeiten zur Kontaktpflege und zum Meinungsaustausch über die Marktsituation.


Das GVA-Präsidium unter dem Vorsitz von Hartmut Röhl wurde im Amt bestätigt

Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung der Jahresmitgliederversammlung war die turnusgemäße Wahl des GVA-Präsidiums. Das Gremium ist für alle grundsätzlichen Angelegenheiten des Verbandes zuständig und vertritt den GVA gegenüber der Öffentlichkeit sowie gegenüber der Politik. Die stimmberechtigten GVA-Handelsmitglieder bestätigten die bisherigen Mitglieder des Präsidiums, die sich geschlossen zur Wiederwahl gestellt hatten. Dem Verband stehen damit Herr Hartmut Röhl als 1. Vorsitzender, Herr Bernhard Strauch (Stahlgruber GmbH) als 1. stellv. Vorsitzender und Herr Fabian Roberg (Coler GmbH & Co. KG) als 2. stellv. Vorsitzender vor. Die weiteren Mitglieder des Präsidiums sind: Herr Michael Katschmanowski (Johannes J. Matthies GmbH & Co. KG) als Schatzmeister, Frau Dr. Friederike Schwenker (Wilhelm Schwenker GmbH & Co. KG), Herr Stephan Klatt (Hennig Fahrzeugteile GmbH) sowie Herr Rüdiger Hahn (Christian Winkler GmbH & Co. KG). GVA-Präsident Hartmut Röhl äußerte sich gegenüber der Presse erfreut über den Vertrauensbeweis der GVA-Mitglieder: „Das klare Votum unserer Mitglieder zeigt meinen Präsidiumskollegen und mir, dass unser langjähriges Engagement für den Verband und die Branche anerkannt wird. Gerne werden wir uns weiterhin mit aller Kraft für die Interessen der Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes sowie der Verbraucher gegenüber den politischen Entscheidungsträgern in Brüssel und Berlin sowie in der Öffentlichkeit einsetzen.“ Und weiter: „Die Herausforderungen der nächsten Jahre sind klar definiert: Im gesamten Kfz-Ersatzteilmarkt muss fairer Wettbewerb herrschen und wir werden fortgesetzt für die dafür notwendigen wettbewerbspolitischen Grundlagen kämpfen! Zunehmende Monopolisierungsbemühungen der Automobilhersteller werden wir nicht hinnehmen.“


Der GVA-Kongress am zweiten Tag der Veranstaltung konnte auch in diesem Jahr wieder mit interessanten Referenten aus der Automobilwirtschaft, der Wissenschaft sowie der Politik aufwarten:


Thomas Geck: Ersatzteile im gesteuerten Unfallreparaturgeschäft

Nach der Eröffnung des Kongresses durch GVA-Präsident Hartmut Röhl war es an Herrn Thomas Geck, Schadensleiter dezentral der Versicherung HUK-Coburg, den Anwesenden die Teile-Einkaufslösung seines Hauses im Unfallreparaturgeschäft vorzustellen. Die Lösung bündelt das Einkaufsvolumen aller HUK-Partnerwerkstätten und soll so die Margen der Servicebetriebe verbessern sowie Einkaufsprozesse standardisieren. Die sichtbaren Kfz-Ersatzteile bilden den dominanten Anteil im Kfz-Unfallreparaturgeschäft, dazu zählen Komponenten wie Motorhauben, Kotflügel, Windschutzscheiben oder Außenspiegel, Ersatzteile also, die in Deutschland de jure unter Designschutz stehen. Lediglich eine unverbindliche Aussage der Automobilindustrie aus dem Jahr 2003, ihr Monopol auf dem Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile vorerst nicht auszuüben, ermöglicht Produktion und Vertrieb im freien Teile- und Servicemarkt. Die Rechtsunsicherheit, der die Akteure des freien Marktes ausgesetzt sind, verhindert auch, dass Versicherungen in ihren Einkaufslösungen auf Teile des freien Marktes setzen. Langfristige Teilebezugsverträge sind dadurch kaum möglich. So verwundert es nicht, dass viele sichtbare Kfz-Ersatzteile im Unfallreparaturgeschäft als Originalersatzteil mit OEM-Kennung Verwendung finden, obwohl auch ein Bezug vom Independent Aftermarket (IAM) möglich wäre. Wenngleich eine Zusammenarbeit zwischen Versicherung und freiem Kfz-Ersatzteilmarkt aufgrund der skizzierten wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen schwierig ist, betonte Thomas Geck, dass Initiativen seines Unternehmens zur Unterstützung der Partnerwerkstätten auf die langfristige Absicherung der Wettbewerbsbedingungen ausgerichtet sind. So begrüßte man die in der „Aftermarket-GVO“ getroffenen Regeln bezüglich des freien Teilebezugs sowie des Zugangs zu den technischen Informationen der Fahrzeughersteller für die freien Werkstätten. Darüber hinaus ergeben sich auch weitere Überschneidungen zu den Positionen des GVA. So teilt der Referent etwa die Sorge des GVA, dass die Einbeziehung moderner Telematiklösungen in die Fahrzeugkommunikation missbräuchlich genutzt werden könnte. Sein Fazit, dass die Aktivitäten seines Unternehmens auf die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen für alle Marktbeteiligten zielen, wurde von den Teilnehmern des Kongresses gern gehört.

Philipp Hess: Nur ein Startschuss dem kein Rennen folgt? Nutzung von OE-Basisdaten im IAM

Der zweite Referent des Tages ist den Akteuren der Branche wohlbekannt: Philipp Hess ist nicht nur Geschäftsführer der Hans Hess Autoteile GmbH sondern als Leiter des technischen Ausschusses im GVA ein anerkannter Experte u.a. auf dem Gebiet der technischen Informationen. Phillip Hess referierte über den aktuellen Stand beim Thema Zugang zu den Basisdaten zur Fahrzeug- und Ersatzteilidentifikation der Fahrzeughersteller. Der gesetzliche Rahmen dafür wurde, nicht zuletzt durch das Engagement von GVA und FIGIEFA, weitgehend geschaffen. Bereits die Euro 5-Verordnung aus dem Jahr 2007 definiert diese Daten als Bestandteil der technischen Informationen, die den unabhängigen Marktbeteiligten wie freien Werkstätten, dem freien Teilehandel sowie der Teileindustrie oder auch den Herausgebern technischer Informationen zur Verfügung zu stellen sind. Eine weitere Klarstellung erfolgte durch die EU-Kommission im Juni dieses Jahres durch die Anpassung der Euro 5-Regeln mittels der neuen Verordnung (EU) Nr. 566/2011. Hier heißt es, dass „Informationen über alle Fahrzeugteile, mit denen das durch … (VIN) und zusätzliche Merkmale … identifizierbare Fahrzeug vom Hersteller ausgerüstet ist, und die durch Ersatzteile … anhand der Originalteil-Nummer ausgetauscht werden können, in einer unabhängigen Marktteilnehmern leicht zugänglichen Datenbank bereitzustellen …“ sind.
Die Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, mittels der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) die im jeweiligen Fahrzeug enthaltenen Komponenten bzw. die benötigten Ersatzteilen zuzuordnen, dieses Wissen müssen die OEM nach dem Willen der EU-Kommission mit den Akteuren des IAM teilen. Besonders wichtig für den freien Markt ist, dass die Informationen praktisch verwendbar sein müssen, also die Daten und deren Zusammenhänge auch elektronisch verarbeitbar sein müssen.

Mit der praktischen Umsetzung beschäftigte sich Dr. Stefan Marx, CIO des Branchendienstleisters TecDoc, in den sich anschließenden Ausführungen. TecDoc versorgt die Marktteilnehmer des Kfz-Aftermarket mit notwendigen Kerninformationen: Die Referenzdaten der Fahrzeughersteller sowie die Ersatzteilinformationen der Teilelieferanten werden hier in einem Gesamtkatalog zusammengeführt, den etwa der freie Teilehandel nutzen kann. Im kommenden Jahr plant TecDoc eine Integration der VIN-Abfrage via DAT-Anbindung. 








Prof. Dr.-Ing. Rolf Steinhilper: Austauschteile – Ein zukunftsträchtiges Geschäftsmodell?

Das Thema Nachhaltigkeit und schonender Umgang mit den natürlichen Ressourcen ist ein wichtiges Anliegen für den Kfz-Teilemarkt. Dem Thema Refabrikation, d.h. der industriellen Aufbereitung von Automobilbaugruppen zu Austausch-Ersatzteilen, kommt deshalb eine wachsende Bedeutung zu. Mit Professor Steinhilper von der Universität Bayreuth konnte der GVA einen international angesehenen Experten zu diesem Thema als Kongressreferenten gewinnen. Die Refabrikation von Komponenten erfolgt in fünf Schritten: Demontage, Reinigung, Prüfung, Aufarbeitung und Wiedermontage. Auf globaler Ebene setzen Unternehmen mit Produkten auf Basis von Refabrikation etwa 100 Milliarden Euro jährlich um, der größte Anteil entfällt dabei auf den Bereich Automotive. Nicht nur Fahrzeughersteller betreiben Refabrikationsprogramme, sondern vor allem die Teilelieferanten. Das verwundert nicht, denn etwa 80 Prozent der Komponenten eines Neufahrzeugs werden ohnehin von Zuliefern gefertigt. In den letzten Jahren stark gewachsen ist das verfügbare Sortiment an Austauschteilen: Waren es vor wenigen Jahren noch vor allem mechanische Komponenten wie Kupplungen oder Lichtmaschinen, wird nun auch die Mechatronik und Elektronik einbezogen. Das Interesse des Marktes an Austauschteilen ist einer Werkstattbefragung von Prof. Steinhilper nach groß: 47 Prozent der Servicebetriebe würden – falls vorhanden – anstelle des Neuteils ein Austauschteil einbauen. Nahezu alle befragten Werkstätten (97 Prozent) wünschen sich im Interesse ihrer Kunden, als Alternative zu Neuteilen, kostengünstigere Austauschteile anbieten zu können. Einen besonderen Bedarf sehen die Servicebetriebe bei Fensterhebern, Luftmassenmessern, Turboladern mit Stellglied und Dieselzuheizern bzw. Standheizungen. Groß ist auch der gemeldete Bedarf für Komponenten mit hohem Elektronikanteil wie Entertainmentsysteme oder Navigationseinheiten, bei älteren Fahrzeugen stellen Defekte hier häufig einen wirtschaftlichen Totalschaden dar. Eine wichtige Funktion kommt der Refabrikation auch in der Nachserienversorgung mit Ersatzteilen zu. Nach dem Auslaufen der Produktion eines Fahrzeugs kann hier besonders bei Verschleißteilen ein Teil des Bedarfs gedeckt werden.


Prof. Dr. Kurt Biedenkopf: Rückkehr zur Vernunft – Wie kann die Politik ihre Glaubwürdigkeit und Handlungsfähigkeit zurückgewinnen?

Den Abschluss des diesjährigen GVA-Kongresses bildete der Vortrag von Professor Kurt Biedenkopf, ehemaliger Ministerpräsident des Freistaates Sachsen. Der angesehene „elder statesman“ beschäftigte sich in seinem eindrucksvollen Vortrag mit der aktuellen wirtschafts- und vor allem gesellschaftspolitischen Lage in der Bundesrepublik. Zum Auftakt seiner Ausführungen bediente sich Professor Biedenkopf eines Aphorismus Bertolt Brechts, als er bezugnehmend auf den Titel seines Vortrags, den „Fortschritt als den Weg zurück zur Vernunft“ beschrieb. Welches Handeln vernünftig ist und welches nicht, dazu gibt es verschiedene Ansichten, je nachdem welches Sonderinteresse der Betrachter verfolgt. Für Professor Biedenkopf bildet ein funktionierender Wettbewerb (nicht nur der Wirtschaft, sondern auch der Ideen) die beste Methode, um zurück zur Vernunft zu kommen. Dieser Wettbewerb wird allerdings oftmals von besitzstandwahrenden Kräften aus Eigeninteressen unterbunden. In seinem Vortrag führte Herr Biedenkopf dafür zwei aussagekräftige Beispiele dafür an: So wurden vom späten 19. Jahrhundert bis zum Ende der Weimarer Republik auf deutschem Boden Kartelle als Inbegriff der wirtschaftlichen Freiheit gesehen. Es brauchte den Druck der amerikanischen Besatzungsbehörden nach dem Zweiten Weltkrieg, um dieses Denken zu reformieren und die Ansicht durchzusetzen, dass Kartellverbote von der Verfassung gefordert werden, da Kartelle gegen die Freiheit des Einzelnen verstoßen. Ein zweites, ungleich aktuelleres Beispiel, sieht Professor Biedenkopf im bundesdeutschen Rentensystem. Das Umkippen der Bevölkerungspyramide war seit vielen Jahren absehbar. Dennoch wurde erst in den letzten Jahren begonnen, darauf zu reagieren, das Problem war schlichtweg vertagt worden. Die Folge dieses unvernünftigen Handelns sind nun steigende finanzielle wie natürlich auch politische Kosten für die verspätete Anpassung des Systems an die Wirklichkeit. Herr Biedenkopf nahm an dieser Stelle wieder Bezug zum Titel seines Vortrags. Es sei nicht die Politik, der hier unvernünftig gehandelt hat, sondern die politischen Entscheidungsträger hätten im Gegenteil sogar rational gehandelt. Denn durch große, besitzstandwahrende Organisationen und Institutionen bestärkt, wiegte sich die Bevölkerung im breitem Konsens quasi in Sicherheit vor diesem Problem – ein Politiker, der dennoch Reformen gefordert hätte, hätte dafür keine Mehrheit zur Umsetzung erhalten. Unterstützt sieht er dies durch die verbreitete Erwartungshaltung der Bundesbürger, dass der Staat von der Wiege bis zur Bahre für sie sorgt („Sicherheit vor Freiheit“). Nun da die Probleme so offensichtlich zu Tage getreten sind, dass auch die Bevölkerung sie erkennen muss, ist die Möglichkeit für Reformen gegeben, wenngleich natürlich zu ungleich höheren Kosten. Professor Biedenkopf schloss dem an, dass von der Politik selbst keine Innovationen zu erwarten sind, da der Politikbetrieb auf den Mainstream ausgerichtet ist. Wirkliche Innovationen gab es hier nur durch neue gesellschaftliche Gruppen (etwa die Grünen), durch technische Entwicklungen (etwa das Internet) oder schlicht durch Anforderungen der Wirklichkeit, die auch im Mainstream der Gesellschaft angekommen sind und Reformen (z.B. am Rentensystem) letztlich doch noch mehrheitsfähig machen. Erzwungene Reformen als Antwort auf eine geänderte Wirklichkeit hält Professor Biedenkopf für die schmerzhaftesten, diese sind aber aktuell in verschiedenen Bereichen notwendig.
Selbstverständlich ging Professor Biedenkopf auch auf die aktuelle Lage an den Finanzmärkten ein. Für die Turbulenzen sieht er zwei Gründe: Zum einen die seit den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts exorbitant ansteigende Verschuldung der Staaten und zum anderen den Glauben daran, dass Markteilnehmer immer rational handeln sowie dass Märkte immer zum Gleichgewicht streben und deshalb keiner umfassenden staatlichen Regulierung bedürfen. Letzteres sieht er  lediglich als zutreffend für Güter- und Dienstleistungsmärkte an, da diese einen Sättigungseffekt erfahren können – ganz im Gegenteil zu den Finanzmärkten, hier stellt sich keine Sättigung ein. Das Theorem rationaler Märkte traf in der Wirklichkeit auf die Idee, dass die Erwartungen der Bürger an die Demokratie nur dann befriedigt sowie soziale Probleme bewältigt werden können, wenn die vom Staat verteilten Leistungen stetig anwachsen. Dafür benötigt der Staat allerdings ein starkes Wachstum des Bruttoinlandprodukts. Staaten können Wachstumseffekte im Inland am einfachsten durch niedrige Leitzinsen und große Ausgaben (i.d.R. über Schulden finanziert) generieren. Eine steigende Staatsverschuldung wird damit indirekt zur Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Demokratie verklärt – für Professor Biedenkopf ein Inbegriff unvernünftigen Verhaltens. Von dieser Einstellung, Fortschritt um jeden Preis lediglich anhand des Wachstums des Bruttoinlandsprodukts zu definieren, müsse man gerade in einer postindustriellen Gesellschaft abrücken. Die erfolgreiche Bewältigung der Probleme an den Finanzmärkten und die Staatsverschuldung sei wahrscheinlich, allerdings verbunden mit hohen gesellschaftlichen und politischen Kosten.

Ein ausführlicher Bericht mit vielen Fotos von der Jahresmitgliederversammlung mit anschließenden Kongress des GVA 2011 ist in Ausgabe 12/2011 unseres Verbandsorgans amz - Auto Motor Zubehör verfügbar.

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