GVA - Mehr Gerechtigkeit für deutsche Autofahrer - faire Ersatzteile

„Die Öffnung des Marktes für einen freien Wettbewerb wirkt allerdings umgekehrt eindeutig positiv sowohl auf die Qualität, die Vielfalt und die Angepasstheit des Angebots an die Kunden- wünsche als auch auf die Endverbraucherpreise.“ Studie zur Einführung einer Reparaturklausel in die Designschutzrichtlinie der Europäischen Union - Institut für Wirtschaftspolitik der Uni Köln Das insoweit verbraucherfeindliche deutsche Designgesetz zementiert ein Ungleichgewicht zwischen den Interessen der Automobilhersteller und der Autofahrer sowie überwiegend klein- und mittelständischen Werkstätten. Bei jedem sichtbaren Ersatzteil besteht die Gefahr, dass die Fahrzeughersteller ihre Designprämien draufsatteln und somit doppelt, dreifach, vierfach usw. für das Autodesign kassieren. Darum ist für die meisten Rechtsexperten klar: Das Designschutzrecht darf nicht zu einem Produktmonopol führen. Der Gesamtverband Autoteile-Handel e. V. (GVA) fordert seit langem eine klare wettbewerbs- und verbraucherfreundliche Lösung. Dort, wo das Designschutzrecht zur Monopolbildung führt, soll es mit einer Reparaturklausel aufgehoben werden. Unsere europäischen Nachbar- länder zeigen, dass damit die Autofahrer entlastet sowie kleine und mittelständische Betriebe gestärkt werden. Warum wir eine Reparatur- klausel brauchen

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