GVA - Die Ersatzteilfrage

4 Autobesitzer können nur bedingt sichtbare Ersatzeile wie z. B. Stoß- stangen oder Scheinwerfer von freien Händlern und Herstellern kau- fen. Die Autokonzerne schließen durch Anmeldung eines Designs für diese Produkte oft die mittelständische Konkurrenz vom Markt aus. Der Designschutz soll eigentlich die Formenvielfalt – z. B. bei Neu- fahrzeugen – fördern. Doch bei Ersatzteilen für einen bestimmten Fahrzeugtyp kann es keine Formenvielfalt geben, sie müssen genau passen. Dennoch beanspruchen Autokonzerne auch auf diese Teile Designschutz. Diese Ersatzteile vom freien Markt sind dann verbo- ten. Freie Anbieter werden so aus dem Markt gedrängt. EU-Kommission und Europaparlament wollten ein solches Monopol, unter dem Verbraucher und Mittelstand leiden, auflösen. Aber die Autoindustrie hat diese Bemühungen torpediert und hat die EU-Initi- ative blockiert. Eine europaweit einheitliche Regelung wird es dem- nach vorerst nicht geben. DAS PROBLEM

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