GVA - Handeln für Wettbewerb

14 15 FAHRZEUGVERNETZUNG Die Europäische Union möchte die Zahl der Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr deutlich senken. Dieses Ziel soll unter anderem mit dem elektronischen Notrufsystem eCall (emergency Call) erreicht werden, das für Neuwagen seit April 2018 europaweit verpflichtend ist. Dabei werden im Fall eines Unfalls mittels GPS und mobiler Datennet- ze automatisiert Rettungskräfte gerufen. Der GVA unterstützt die Ziele des eCall uneingeschränkt. Gleichzeitig warnt er aber vor möglichemMissbrauch der durch Telematikanwendungen in Fahrzeugen ge- wonnenen Daten. Denn es muss bei Anwendungen, die über eine Notruffunktion hinausgehen, dafür Sorge getragen werden, dass unabhängige Akteu- re nicht aus dem Kfz-Aftermarket gedrängt werden. So können Fahrzeughersteller etwa Telematiksyste- me auch für kommerzielle Anwendungen (sog. busi- ness Call bzw. bCall) einsetzen. Zahlreiche Fahrzeughersteller machen davon bereits Gebrauch. Viele moderne Autos sind nahezu per- manent mit den Systemen der Fahrzeughersteller verbunden. So erhalten Autofahrer etwa Hinweise vom Hersteller auf ihr Navi-Display, den nächsten Servicebetrieb für eine Wartung anzusteuern. Na- türlich handelt es sich dann um einen vom Fahrzeug- hersteller autorisierten Betrieb. Der freie Markt wird so vom Wettbewerb ausgeschlossen. Durch die regulative Einführung von eCall ist damit zu rech- nen, dass sich Telematik-Systeme weiter verbreiten werden. Der Wettbewerb im Kfz-Aftermarket droht dann ausgebremst zu werden. Der GVA tritt dafür ein, dass die Wahlfreiheit der Verbraucher durch Telematikanwendungen nicht eingeschränkt wird. Damit unabhängige Marktteilnehmer ihre eigenen Dienstleistungen und Produkte anbieten können, müssen sich die bordeigenen Telematiksysteme auf interoperable, standardisierte, gesicherte und zugangsoffene Plattformen stützen. Es muss vom Gesetzgeber schnellstmöglich ein gesetzlicher Rah- men für eine sichere On-Board-Telematikplattform im Fahrzeug festgelegt werden, bevor Fahrzeugher- steller weiter den fehlenden rechtlichen Rahmen für Wettbewerbsvorteile nutzen. Die Gründe, die für eine Mitgliedschaft im GVA sprechen, sind vielfältig. Neben dem übergeordne- ten Ziel, gemeinsam mit anderen Akteuren der Bran- che einen aktiven Beitrag zur Zukunftssicherung des freien Marktes zu leisten und sich mit starker und durchsetzungsfähiger Stimme bei politischen Ent- scheidungsträgern und in der Öffentlichkeit Gehör zu verschaffen, bieten sich unmittelbare Vorteile für das Tagesgeschäft: ■ Zahlreiche Informations- und Kommunikations- angebote zu branchenrelevanten Themen, viele davon wurden in dieser Broschüre aufgeführt. ■ Knüpfen neuer und Pflege bestehender Bran- chenkontakte. ■ Zugang zu exklusiven Veranstaltungen des GVA, Zugang zu exklusiven Brancheninformati- onen bzw. Sonderkonditionen etwa für Studien. ■ Die Möglichkeit, das eigene Unternehmen auf www.gva.de zu präsentieren. ■ Ein attraktives Fortbildungsprogramm mit inter- essanten Seminaren (www.gva-college.de) . Vorteile einer GVA-Mitgliedschaft Ansprechpartner/Kontakt Ansprechpartner: Präsidium: Thomas Vollmar, 1. Vorsitzender Michael Göhrum, 1. stellv. Vorsitzender Bastian Müller, 2. stellv. Vorsitzender Stephan Klatt, Schatzmeister Martin Matthies Jörg Neimcke Isabel Brockmann-Metzger Geschäftsführerin: Marita Kloster Kontakt: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) Gothaer Straße 17 40880 Ratingen Tel.: 0 21 02 / 77 0 77-0 Fax.: 0 21 02 / 77 0 77-17 Hauptstadtbüro: Am Weidendamm 1A D-10117 Berlin Tel.: 0 30 / 59 00 99 - 439 Mail: info@gva.de www.gva.de

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