Aftermarket-GVO Chancen für KFZ-Teileindustrie - page 3

Ausnahmen sind möglich, wenn der OES lediglich als verlängerte
Werkbank des OEM agiert, d.h. erst durch ihn in die Lage versetzt
wird, bestimmte Teile herzustellen. Dies ist bei Tier-1-Suppliern
regelmäßig nicht der Fall. Die sogenannte Zulieferbekannt-
machung findet daher keine Anwendung.
Der OEM kann dem OES zumeist verbieten,
bestimmtes Werkzeug zur Produktion für die
Belieferung des Aftermarket zu verwenden, wenn
er dieses:
1.
dem OES zur Verfügung gestellt,
2
. maßgeblich finanziert,
3.
oder durch Einbringen von unverzichtbarem
Know-how mit entwickelt hat.
Teilebegriffe
Eine Komponente gilt als „Originalteil“ oder als „Originalaus-
rüstung“, wenn sie den Spezifikationen und Produktionsnormen,
die der Fahrzeughersteller für die Fertigung von Teilen für den
Bau des entsprechenden Fahrzeugs vorschreibt, entspricht. Die
Teileproduzenten können ihren Kunden die Qualität ihrer Teile
bescheinigen. Ein Muster dazu findet sich auf der nächsten Seite.
Neben „Originalteilen“ definieren die sektorspezifischen
Leitlinien den Begriff „qualitativ gleichwertiges Teil“. Darunter
versteht man Komponenten, die so hochwertig sein müssen, dass
ihre Verwendung das Ansehen des OE-Vertriebsnetzes nicht
gefährdet.
Gebundene Servicebetriebe dürfen sowohl „Originalteile“ als auch
„qualitativ gleichwertige Teile“ des freien Marktes verwenden.
Lediglich im Rahmen von Rückrufaktionen, Fehlerbeseitigung
oder Kulanz darf der OEM einer Werkstatt Vorgaben machen.
Bescheinigung der Teilequalität
entsprechend den Randziffern 19 und 20 der
ergänzenden Leitlinien für vertikale Beschrän-
kungen in Vereinbarungen über den Verkauf
und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen
und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen
vom 28.5.2010. Die Leitlinien sind begleitende
Ausführungen zu der Verordnung (EU) Nr. 461/
2010 der EU-Kommission.
Unsere Produkte / unsere Produkte der Linie ...
entsprechen den Anforderungen für Kfz-
Ersatzteile, insbesondere für die Verwendung
im Rahmen von Wartungen und Instandset-
zungen in „zugelassenen Werkstätten“:
Unsere Originalteile weisen die gleiche Quali-
tät auf wie die für den Bau des betreffenden
Fahrzeugs verwendeten Bauteile und wurden
nach den Spezifikationen und Produktions-
normen des Fahrzeugherstellers gefertigt; die
von uns angebotenen qualitativ gleichwertigen
Teile sind qualitativ gleichwertig im Sinne von
Randziffer 20 der Leitlinien.
Muster
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