GVA - Garantie und Gewährleistung

Fallgruppe I: Wartung und Reparatur im Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistung sowie der Neuwagengarantie Die Ansprüche eines Autofahrers aus der gesetzlichen Gewährleistung können durch die fachgemäße War- tung/Inspektion bzw. Verschleiß- und Unfallreparatu- ren in einer freien Werkstatt nicht in Gefahr geraten. Es kommt nicht darauf an, wo der Verbraucher die In- spektionen vornimmt, sondern allein darauf, wer das Problem verursacht hat. Der Kunde hat einen Anspruch darauf, dass Produktionsfehler behoben werden. Gleiches gilt nach Auffassung der EU-Kommission für kostenlose Neuwagengarantien , die viele Fahrzeug- hersteller gewähren. Wichtig ist, dass die Wartung/ Inspektion fachgerecht vorgenommen wird. Ein „Stem- peln“ des Serviceheftes durch die freie Werkstatt ist jedenfalls möglich, wenn die Inspektion gemäß den Vor- gaben des Fahrzeugherstellers erfolgt ist. Die meisten Fahrzeughersteller berücksichtigen dies bereits in ihren Garantiebedingungen. Nur gelegentlich findet sich in Serviceheften oder auf Herstellerwebsites noch ein Hinweis, dass die Neuwagengarantie von der regelmäßigen Wartung ausschließlich in vom Was müssen Autofahre Die Unsicherheit der Verbraucher über einen m tungsansprüchen beim Besuch einer freien Werk über ihre Rechte und Pflichten bei Wartung und exemplarisch beschrieben, was die anwaltliche Be

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