GVA - Garantie und Gewährleistung

Fahrzeughersteller autorisierten Betrieben abhängig sei. Solche Aussagen sind unvereinbar mit den Leitlini- en der EU-Kommission zum Automobilkartellrecht. Fallgruppe II: Anschlussgarantien, spezielle Garantien Wenn der Verbraucher eine Anschlussgarantie erwirbt, darf diese ebenfalls nicht grundsätzlich unter dem Vor- behalt der Wartung in der Vertragswerkstatt stehen. Ein Urteil für die Wahlfreiheit der Verbraucher sprach der Bundesgerichtshof im Jahr 2011 (Az. VIII ZR 293/10), als er entschied, dass Fahrzeughersteller eine entgeltlich erworbene Anschlussgarantie nicht unter den Vorbehalt der Wartung durch eine Vertragswerkstatt stellen kön- nen. Der Garantiegeber haftet - es sei denn, der Scha- den wurde durch unsachgemäße Wartung verursacht. erkstätten und beachten? glichen Verlust von Garantie- und Gewährleis- tatt ist groß, denn sie wissen oftmals zu wenig ervice. Im Folgenden werden einige Fallgruppen atung im Einzelfall nicht ersetzen soll:

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