Qualitätsteile des freien Marktes - page 3

Qualitativ gleichwertige Ersatzteile
Neben „Originalteil“ definieren die begleitenden Leitlinien der
„Aftermarket-GVO“ auch den Begriff „qualitativ gleichwertiges
Teil“. Darunter versteht man Komponenten, die so hochwertig
sein müssen, dass ihre Verwendung das Ansehen des OE-
Vertriebsnetzes nicht gefährdet.
Der Qualitätsnachweis
Die Teileproduzenten können den nachgeschalteten Gliedern
der Distributionskette (Teilehandel, Werkstätten) die Qualität
ihrer Teile bescheinigen. Selbstverständlich müssen die Angaben
zur Teilequalität zutreffend sein. Ein Muster dafür ist auf der
nächsten Seite abgedruckt. Sowohl für „Originalteile“ als auch
„qualitativ gleichwertige Ersatzteile“ gilt: Will der Fahrzeug-
hersteller die Verwendung des Teils in der Vertragswerkstatt
verhindern, muss er den Beweis erbringen, dass es kein qualitativ
gleichwertiges Teil oder Originalteil ist.
Die Verwendung von „Originalersatzteilen“ des freien Marktes
Der Fahrzeughersteller darf den Betrieben seines Service-
netzes nicht untersagen, „Originalersatzteile“ oder „qualitativ
gleichwertige Ersatzteile“ des freien Marktes zu verwenden. Die
gesetzliche Gewährleistung oder vertragliche Garantiezusagen
dürfen vom Fahrzeughersteller nicht verweigert werden, wenn im
Gewährleistungszeitraum Qualitätsteile des freien Marktes
verbaut wurden. Lediglich im Rahmen von Rückrufaktionen,
Fehlerbeseitigung oder Kulanz darf der OEM seiner Werkstatt
vorgeben, Teile des OEM zu verwenden.
Für den freien Markt ist es möglich, mit dem
„Originalersatzteil“-Begriff zu werben. Für den Adressaten muss
allerdings klar ersichtlich sein, dass es sich nicht um ein Produkt
des Fahrzeugherstellers handelt. Dass der Begriff „Originalteil“
wie in der GVO verwendet wird, kann durch einen erläuternden
Zusatz klargestellt werden.
Bescheinigung der Teilequalität
entsprechend den Randziffern 19 und 20 der
ergänzenden Leitlinien für vertikale Beschrän-
kungen in Vereinbarungen über den Verkauf
und die Instandsetzung von Kraftfahrzeugen
und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen
vom 28.5.2010. Die Leitlinien sind begleitende
Ausführungen zu der Verordnung (EU) Nr. 461/
2010 der EU-Kommission.
Unsere Produkte / unsere Produkte der Linie ...
entsprechen den Anforderungen für Kfz-
Ersatzteile, insbesondere für die Verwendung
im Rahmen von Wartungen und Instandset-
zungen in „zugelassenen Werkstätten“:
Unsere Originalteile weisen die gleiche Quali-
tät auf wie die für den Bau des betreffenden
Fahrzeugs verwendeten Bauteile und wurden
nach den Spezifikationen und Produktions-
normen des Fahrzeugherstellers gefertigt; die
von uns angebotenen qualitativ gleichwertigen
Teile sind qualitativ gleichwertig im Sinne von
Randziffer 20 der Leitlinien.
Muster
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