GVA - Sieben Gründe für eine Partnerschaft

Was will der Autofahrer? Im Kern will er eine Reparatur mit Qualitätsersatz- teilen, die ihm keine Probleme bereiten und sein Sicherheitsbedürfnis erfüllen. Das alles zu einem guten Preis-/Leis- tungsverhältnis. Abgerundet wird diese Erwartung durch einen kompetenten und freundlichen Kundenservice. Für die menschliche Seite des Prozesses ist der Werkstattinhaber gemeinsam mit seiner Mannschaft verantwortlich. Qualitätsersatzteile zu marktgerech- ten Preisen, die alle Sicherheitsan- forderungen erfüllen, liefert der freie Kfz-Teilehandel. Seine Lieferanten sind überwiegend die Teilehersteller, die auch die Erstausrüstung und den Ersatzbedarf der Automobilhersteller bedienen. Schließlich werden rund 80 Prozent der Teile eines Autos von der Kfz-Zulieferindustrie gefertigt. Des- halb kann der freie Kfz-Teilehandel den Werkstätten Originalersatzteile der Teileindustrie (entsprechend der Be- griffsdefinition in der Randziffer 19 der ergänzenden Leitlinien für vertikale Beschränkungen in Vereinbarungen über den Verkauf und die Instandhaltung von Kraftfahrzeugen und den Vertrieb von Kraftfahrzeugersatzteilen vom 28.05.2010) anbieten. Ergänzt wird das Sortiment durch qualitativ gleich- wertige Ersatzteile sowie durch zeit- wertgerechte Teilequalitäten speziell für die Halter älterer Kfz. Außerdem gehören im Teilehandel Austauschteile und spezielle Produktangebote für Fahrer mit besonderen Ansprüchen ( z. B. in den Bereichen Tuning, Umwelt oder Sicherheit ) zum Sortiment. Für jeden Bedarf liefert der freie Kfz-Teile- handel also das passende Produkt! Im Sinne des Autofahrers, der eine Reparatur nach seinen speziellen Wün- schen sucht und kein „Angebot von der Stange“ will. Vertragswerkstätten dürfen grundsätz- lich Ersatzteile im freien Autoteilehan- del kaufen. Allerdings existieren ver- bindliche Regelungen hinsichtlich der Qualität zugekaufter Teile: Diese müs- sen den Spezifikationen und Produkti- onsnormen entsprechen, die der Fahr- zeughersteller für die Fertigung von Teilen für den Bau des entsprechenden Fahrzeugs vorschreibt oder so hoch- wertig sein, dass ihre Verwendung das Ansehen des OE-Vertriebsnetzes nicht gefährdet. Zu diesem Zweck hält der GVA für seine Handelsmitglieder für Teile, auf die dies zutrifft, sog. Teilequa- litätsbescheinigungen auf Abruf bereit. Mit diesen können Vertragswerkstät- ten, wenn der Automobilhersteller dies verlangt, belegen, dass die Ersatzteile mit den Vorgaben der Leitlinien kon- form sind. Umfassende Serviceangebote und moderne Hilfsmittel sind in der Werk- statt unerlässlich. Moderne Kom- munikationsmittel reduzieren den Aufwand, damit bleibt mehr Zeit für den Kontakt mit dem Kunden und Ar- beiten am Fahrzeug – Tätigkeiten, mit denen Geld verdient wird. Gefragt sind daher in der Werkstatt Online- Bestellsysteme, die mit der eigenen Warenwirtschaft verknüpfbar sind, elektronische Teilekataloge, die bei der Identifikation des Fahrzeugs, von Ersatzteilen und Anwendungsalterna- tiven helfen und ein Hotline-Service, wenn es bei der Reparatur in der Werk- statt „brennt“ und Hilfe vom Profi für den Profi in Technikfragen gebraucht wird. Ergänzt werden diese Instrumen- te durch praxistaugliche IT-Systeme für den Werkstattalltag, von der Re- paraturannahme bis zum Erstellen der Rechnung. Wenn es um mo- derne Kommunikation und elektro- nische Hilfsmittel geht, ist die Werk- statt beim freien Autoteilehandel an der richtigen Adresse. 4 Online-Bestellsysteme, elektronische Teilekataloge und technische Hotline. 3 Bedarfsgerechte Qualitätsersatzteile.

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