VORWORT
Nach dem Auslaufen der Gruppenfreistellungsverordnung (EG) Nr.
1400/2002 trat zum 1. Juni 2010 ein neuer kartellrechtlicher Rahmen
für den Kfz-Aftermarket in Kraft. Er bezieht sich auf den Handel mit
Kfz-Ersatzteilen sowie die Reparatur und Wartung von Kraftfahrzeugen
mit mehr als drei Rädern (z.B. Personenkraftwagen sowie leichte und
schwere Nutzfahrzeuge). Die Vorschriften sind für die Einkaufs- und Ver-
triebsverträge der Fahrzeughersteller ebenso relevant wie für Verträge
zwischen Teilnehmern des freien Kfz-Ersatzteil- und Servicemarktes.
Ziel dieser Broschüre ist es, allen Marktbeteiligten eine Übersicht über
die wesentlichen Rahmenbedingungen für Wettbewerb im Kfz-Aftermar-
ket zu geben.