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Der Wettbewerbsrahmen für den Kfz- Ersatzteil- und Servicemarkt
Der Wettbewerbsrahmen für den Kfz- Ersatzteil- und Servicemarkt
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Die Grundlagen
Bereits in ihrem Leitfaden zur früheren Kfz-Grup-
penfreistellungsverordnung (EG) Nr. 1400/2002
hatte die Europäische Kommission die wichtige
Klarstellung eingeführt, dass Mehrmarkenre-
paraturbetriebe reguläre Reparatur- und War-
tungsarbeiten auch während der Garantiezeit
durchführen dürfen. Trotz dieser Klarstellung
versuchen einige Fahrzeughersteller weiterhin
Garantieansprüche der Fahrzeugeigentümer von
der Bedingung abhängig zu machen, dass zuvor
Wartungen und Reparaturen vom autorisierten
Netz oder unter Verwendung der Ersatzteile des
Fahrzeugherstellers durchgeführt wurden. Auch
kommt es vor, dass Autohäuser mit falschen Aus-
sagen dieser Art die Verbraucher in die Irre füh-
ren. Dabei stellen die Leitlinien der „Aftermarket
GVO“ klar, dass ein Fahrzeughersteller Gewähr-
leistungs- und Garantieansprüche weder von
der Reparatur oder Wartung eines Fahrzeugs
in seinem Netz, noch von der Verwendung von
Ersatzteilen seiner eigenen Marke abhängig ma-
chen darf. Wesentliche Ausnahmen können sich
jedoch aus Leasing- oder Finanzierungsverträgen
ergeben. Wenn der Verbraucher eine Anschluss-
garantie erwirbt, darf diese ebenfalls nicht
grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Wartung
in der Vertragswerkstatt stehen. Natürlich ist jeder
Marktteilnehmer der gesetzlich vorgeschriebe-
nen Produkt- und Service-Haftung unterworfen.
Deshalb ist jeder, der ein Fahrzeug etwa auf
Grund von nachlässiger Arbeit oder Verwendung
fehlerhafter Teile beschädigt, für diese Schäden
verantwortlich.
Rückrufaktionen, kostenlose
Wartungs- und Garantiearbeiten
Innerhalb der Gewährleistungszeit muss jeder
Fehler, der sich aus dem Herstellungsverfahren
des Wagens ergibt, vom Fahrzeughersteller korri-
giert werden („Sachmängelhaftung“). Normaler-
weise führt das Netz der autorisierten Reparatur-
betriebe die Arbeiten im Namen des
Fahrzeugherstellers und auf dessen Kosten durch.
In derartigen, vom Hersteller bezahlten Fällen,
d.h. etwa Rückrufaktionen, für den Kunden ko-
stenlosen Wartungs- oder Garantiearbeiten usw.
müssen die Arbeiten dort durchgeführt werden, wo
der Fahrzeughersteller es festlegt – im Regelfall
also in einer Vertragswerkstatt.
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Service, Wartung und Reparatur
während der Garantiezeit
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