Name | cookieconsent-media |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Externe-Medien Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-necessary |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-statistics |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Statistik Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | gvaPopup |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für das Popup auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | PHPSESSID |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | muxData |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Dieses Cookie wird in Verbindung mit einem Videoplayer verwendet. Wenn der Besucher beim Anzeigen von Videoinhalten unterbrochen wird, merkt sich das Cookie, wo das Video gestartet werden soll, wenn der Besucher das Video erneut lädt. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | player |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Speichert die Voreinstellungen des Benutzers beim Abspielen eingebetteter Videos von Vimeo. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | vuid |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Vimeo verwendet wird. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _ga |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gat |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gid |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
EU-Kommission nimmt Regulierung der Fahrzeugvernetzung in Arbeitsprogramm auf
Die Diskussion um die notwendige Regulierung des Zugangs zum vernetzten Fahrzeug wird in Brüssel und Berlin intensiv geführt, aber da Fahrzeuge weltweit genutzt und vernetzt werden, beschäftigt sich auch die UN mit dem Thema Cybersicherheit bei der Fahrzeugvernetzung. Im ersten Quartal 2020 wurden nach vielen Jahren der Diskussion konkrete Regelungsentwürfe veröffentlicht bzw. Zeitpläne für Gesetzgebungsvorhaben aufgestellt.
Die Europäische Kommission hat in ihrer Mitteilung zur europäischen Datenstrategie (COM 2020/66) bekannt gegeben, dass sie im ersten Quartal 2021 die geltenden EU-Typgenehmigungsvorschriften überprüft, um sie für Dienste zu öffnen, die Fahrzeugdaten benötigen. Dies heißt allerdings noch nicht, dass sich die EU-Kommission für die Einführung der von u.a. FIGIEFA und GVA geforderten „Offenen Telematik Plattform“ einsetzt.
Ein Manifest der FIGIEFA und weiteren Verbänden zu diesem Thema ist hier abrufbar.
Mit dem Inkraftreten der 10. Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch das GWB-Digitalisierungsgesetz am 20. Januar 2021 hat das Verfahren auf nationaler Ebene seinen Abschluss gefunden. Es handelt sich dabei um einen wichtigen nationalen Beitrag zur Regulierung der Datenwirtschaft und Plattformökonomie, der unter anderem einen Anspruch auf einen Datenzugang ermöglicht, allerdings ist eine nationale kartellrechtliche Regelung allein nicht der richtige Weg, um fairen Wettbewerb bei vernetzten Fahrzeugen auf dem Kfz-Aftermarket zu ermöglichen. So bleibt vor allem das EU-Wettbewerbsrecht nicht nur in Fragen der Digitalisierung für den Kfz-Aftermarket weiterhin essentiell.