Name | cookieconsent-media |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Externe-Medien Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-necessary |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-statistics |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Statistik Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | gvaPopup |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für das Popup auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | PHPSESSID |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | muxData |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Dieses Cookie wird in Verbindung mit einem Videoplayer verwendet. Wenn der Besucher beim Anzeigen von Videoinhalten unterbrochen wird, merkt sich das Cookie, wo das Video gestartet werden soll, wenn der Besucher das Video erneut lädt. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | player |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Speichert die Voreinstellungen des Benutzers beim Abspielen eingebetteter Videos von Vimeo. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | vuid |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Vimeo verwendet wird. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _ga |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gat |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gid |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Der GVA befindet sich derzeit in einer Auseinandersetzung mit der KIA Motors Deutschland GmbH. Dabei geht es um drei wettbewerbswidrige Formulierungen in Garantie- und Serviceheften für KIA Fahrzeuge, die von der KIA Motors Deutschland GmbH herausgegeben wurden. Insbesondere die Garantiebedingungen sollen die gesamte Garantiezeit über wirken und den Kunden offensichtlich davon abhalten, Leistungen und Produkte freier Werkstätten in Anspruch zu nehmen. Die Service- und Garantiehefte befinden sich dauerhaft in den Fahrzeugen und werden vom Autobesitzer immer wieder zu Rate gezogen, wenn es um mögliche Garantiefragen geht. Durch darin enthaltene unzulässige Aussagen wird der Wettbewerb gestört.
Die besagten Formulierungen enthalten sowohl zivilrechtlich als auch kartellrechtlich unwirksame Behauptungen bezüglich der Mobilitätsgarantie der Fahrzeuge und erstrecken sich darüber hinaus auch auf unzulässige Warnungen vor der Verwendung von Ersatzteilen des freien Marktes. Die Unwirksamkeit der Behauptungen der Mobilitätsgarantie wurde von der KIA Motors Deutschland GmbH bereits vor Jahren akzeptiert und ist dieser damit bekannt. So hat das Unternehmen bereits im Jahr 2009 eine rechtsverbindliche Unterlassungserklärung diesbezüglich abgegeben. Gegen diese Unterlassungserklärung wurde in der Folgezeit aber vielfach verstoßen. Der GVA musste deshalb erneut in der Sache tätig werden.
Die KIA Motors Deutschland GmbH ist verpflichtet, sich um die Beseitigung der Marktstörung zu kümmern, d.h. etwa die Fahrer der betroffenen Fahrzeuge über die Unwirksamkeit der wettbewerbswidrigen Formulierungen in den Garantie- und Serviceheften zu informieren und die Formulierungen in den Heften zu ändern. Der GVA hatte dem Unternehmen dazu großzügige Fristen gewährt und Gesprächsbereitschaft bezüglich der Umsetzung signalisiert. Dennoch sieht sich die KIA Motors Deutschland GmbH faktisch nicht in der Lage, die Marktstörung endlich zu beseitigen. Aufgrund dieses Verhaltens sieht sich der GVA nun gezwungen, direkt an die Vertragshändler und Servicepartner des Unternehmens heranzutreten und sie zur Abgabe von Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aufzufordern, die auch Maßnahmen zur Störungsbeseitigung beinhalten. Alternativ besteht die Möglichkeit, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung zu erklären, dann müssten die Betriebe allerdings je nach dem weiteren Verlauf der Auseinandersetzung mit der KIA Motors Deutschland GmbH damit rechnen, vom GVA doch noch gerichtlich auf Unterlassung und Folgenbeseitigung in Anspruch genommen zu werden.
Der GVA bedauert, aufgrund des Verhaltens der KIA Motors Deutschland GmbH an die Vertragshändler und Servicepartner des Unternehmens herantreten zu müssen, sieht sich aber letztlich im Interesse seiner Mitglieder, eines fairen Wettbewerbs im Kfz-Teile- und Servicemarktes und somit auch der Verbraucher dazu gezwungen.