Name | cookieconsent-media |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Externe-Medien Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-necessary |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | cookieconsent-statistics |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für Statistik Cookies auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | gvaPopup |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Speichert den Zustimmungsstatus des Benutzers für das Popup auf der aktuellen Website. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | PHPSESSID |
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Anbieter | Eigentümer dieser Website |
Zweck | Cookie von PHP (Programmiersprache), PHP Daten-Identifikator. Enthält nur einen Verweis auf die aktuelle Sitzung. Im Browser des Nutzers werden keine Informationen gespeichert und dieses Cookie kann nur von der aktuellen Website genutzt werden. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | muxData |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Dieses Cookie wird in Verbindung mit einem Videoplayer verwendet. Wenn der Besucher beim Anzeigen von Videoinhalten unterbrochen wird, merkt sich das Cookie, wo das Video gestartet werden soll, wenn der Besucher das Video erneut lädt. |
Laufzeit | Sitzungsende (Schließen des Browsers) |
Typ | HTTP Cookie |
Name | player |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Speichert die Voreinstellungen des Benutzers beim Abspielen eingebetteter Videos von Vimeo. |
Laufzeit | 1 Jahr |
Typ | HTTP Cookie |
Name | vuid |
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Anbieter | vimeo.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Vimeo verwendet wird. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _ga |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 2 Jahre |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gat |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Wird von Google Analytics verwendet, um die Anforderungsrate einzuschränken. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Name | _gid |
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Anbieter | google.com |
Zweck | Registriert eine eindeutige ID, die von Google Analytics verwendet wird, um statistische Daten dazu, wie der Besucher die Website nutzt, zu generieren. |
Laufzeit | 1 Tag |
Typ | HTTP Cookie |
Bundesjustizministerin Katarina Barley hat einem Bericht des Handelsblatt zufolge den Entwurf für ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgelegt. Unter anderem ist eine Änderung des Designgesetzes Teil dieses Entwurfs. Eine entsprechende Passage, die die Einführung der Reparaturklausel vorsieht, liegt dem GVA vor. Demnach besteht kein Designschutz für ein Design, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses mit dem Ziel verwendet wird, die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses zu ermöglichen, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen. Das soll nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, die vor dem Datum des Inkrafttretens angemeldet oder eingetragen wurden gelten.
Der GVA hat sich im Interesse der Autofahrer sowie der Unternehmen aus dem freien Kfz-Teilehandel und der Kfz-Teileindustrie seit vielen Jahren für die Einführung der Reparaturklausel eingesetzt. Das Anliegen hatte auch Einzug in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gefunden.
In einer ersten Reaktion begrüßte GVA-Präsident Hartmut Röhl, dass der Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile nun auch in Deutschland endlich liberalisiert werden soll. Mehr Wettbewerb in diesem Markt kann zu sinkenden Preisen für Karosserie- und karosserieintegrierte Ersatzteile führen. Davon abgesehen könnten die Autofahrer direkt etwa bei Unfällen profitieren, deren Schäden sie selbst begleichen, aber auch indirekt über ggf. sinkende Versicherungsprämien. Für die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes würde eine Liberalisierung zusätzliche Rechts- und Investitionssicherheit schaffen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützen. Röhl führte weiter aus, „dass es aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher wünschenswert wäre, dass die Liberalisierung auch bereits eingetragene Designs umfasst. Die Aufnahme der Reparaturklausel in das Designrecht im Zuge der Verabschiedung eines „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ lässt hoffen, dass de facto auch bei bestehenden Rechten auf die Durchsetzung verzichtet wird, um sich nicht eine „unseriöse Geschäftspraktik“ lassen zu müssen.“