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Unzulässige Garantiebedingungen – GVA geht erfolgreich gegen Toyota vor

In einem weiteren Fall hat der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) die Interessen des freien Automotive-Marktes verteidigt und wirtschaftlichen Schaden von freien Teileherstellern, Teilehändlern, Werkstätten und Verbrauchern abgewandt.

Der GVA ist erfolgreich gegen den Automobilhersteller TOYOTA Motor Europe S.A./N.V. und seine deutsche Vertriebsgesellschaft, die Toyota Deutschland GmbH, wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung unzulässiger Garantiebedingungen und ihrer Verbreitung vorgegangen.

Toyota hatte jüngst eine „Relax Garantie“ für Gebrauchtfahrzeuge beworben und eine Erneuerung der Garantie für den Fall offeriert, dass Kunden eine Inspektion in einer Vertragswerkstatt durchführen. In den Garantiebedingungen hatte sich Toyota jedoch vorbehalten, das Angebot „im Einzelfall“ zurückzuziehen und Anträge von Kunden zur Übernahme von Garantieleistungen abzulehnen. Über diese Vorbehalte wurden die Kunden in der Werbung nicht aufgeklärt. Nach Auffassung des GVA erweckte Toyota in der Werbung zudem den Eindruck, für das Zustandekommen der Garantie müsse bereits die erste Inspektion nach Ablauf der Herstellergarantie bei einem autorisierten Vertragspartner erfolgen, obwohl dies ausweislich der Garantiebedingungen tatsächlich nicht gefordert wurde.

Vermeintliche Garantiezusagen können für Verbraucher bei der Wahl der Werkstatt entscheidend sein. Aus Sicht des GVA drohte das Verhalten von Toyota dem fairen Wettbewerb zwischen dem unabhängigen Reparatur- und Ersatzteilmarkt einerseits und dem Fahrzeughersteller und seinen autorisierten Partnern andererseits erheblich zu schaden. Hätte der GVA nicht unverzüglich und entschlossen gehandelt, hätten sich andere Hersteller zudem motiviert sehen können, ähnlich unlauter zu verfahren.

Der GVA hat Toyota daher wegen Verstößen gegen das Lauterkeitsrecht abgemahnt. Toyota hat daraufhin mehrere strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben und wird nun die Garantiebedingungen und ihre Bewerbung ändern müssen.

Der GVA ist gewappnet, auch in Zukunft konsequent gegen Wettbewerbsverstöße vorzugehen und Wächter von fairen Wettbewerbsbedingungen und somit Wächter der Geschäftsmodelle und Umsätze seiner Mitglieder zu bleiben.
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GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.
Gothaer Straße 17
40880 Ratingen

Telefon:+49 (0)21 02/ 770 77-0
Telefax:+49 (0)21 02/ 770 77-17
E-Mail:info@gva.de
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