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Freier Wettbewerb oder Monopol bei Autoersatzteilen in Europa EU-Binnenmarktskommissar Bolkestein geht Designschutz-Thema an

Brüssel, 30. April 2004.
Konsequent angesichts seines Einsatzes zur Verwirklichung des
europäischen Binnenmarktes hat Frits Bolkestein, als Mitglied der
EU-Kommission zuständig für das Thema Binnenmarkt, einen Vorschlag für
die Liberalisierung des Designschutzes für Auto-Ersatzteile
angekündigt. Zurzeit existiert in Europa kein einheitlich geregelter
Markt für Karosserie-integrierte, „sichtbare“ Ersatzteile wie
Blechteile (z.B. Motorhaube und Kotflügel),  Scheinwerfer, Außenspiegel
oder Windschutzscheiben. Die EU-Mitgliedstaaten können die
entsprechende Design-Richtlinie aus 1998 auf verschiedene Arten
umsetzen (so bestehen in Deutschland, Frankreich oder Österreich
besondere Schutzrechte, die den freien Handel einschränken, während
z.B. in Großbritannien, Italien, Spanien oder den Benelux-Ländern diese
Ersatzteile ohne Einschränkung vertrieben und produziert werden
dürfen). Der neue Bolkestein-Vorschlag zur Reform der
EU-Design-Richtlinie 98/71/EG steht am 19. Mai 2004 auf der
Tagesordnung der Sitzung der EU-Kommission. Es geht dabei um die Frage,
ob sich künftig die Prinzipien Reparaturfreiheit für Kraftfahrzeuge und
Vollendung des Binnenmarktes bei Auto-Ersatzteilen durchsetzen oder ob
es zur Festschreibung eines Monopols auf dem Markt für sichtbare
Auto-Ersatzteile zugunsten der Automobilindustrie kommt.

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